Rechtsprechung, Gerichtsurteil, Urteil zum Thema
„Dürfen Mieter ihre Miete mindern“
Mieter dürfen auch dann die monatlichen Zahlungen vorübergehend mindern, wenn unvermeidliche Altersspuren das Hygienegefühl im Bad beeinträchtigen. Das geht aus einem Urteil da Amtsgerichts Hamburg-Altona hervor, auf das der Mieterverein der Hansestadt hinweist.(Az.: 314 a C72/06). In dem Fall war durch Alterung, Stockflecken und Schimmel ein insgesamt unhygienischer Eindruck entstanden. Eine Minderung um 3 Prozent war laut Richtern daher angemessen.
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