| Darf Vermieter im Notfall in die Mietwohnung? |
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Darf ein Vermieter einen Wohnungsschlüssel von seiner vermieteten Wohnung behalten? Darf ein Vermieter regelmäßig in seine vermietete Wohnung? Das sind Fragen, die immer wieder auftauchen und nicht hundertprozentig beantwortet werden können. Juristisch sieht es wohl so aus, dass der Vermieter nur in Ausnahmefällen in die Wohnung darf. Zum Beispiel bei Reperaturen, die der Mieter ihm gemeldet hat und für die der Vermieter zuständig ist. Oder, wenn der Mieter das Mietverhältnis gekündigt hat und der Vermieter die Wohnung interessierten Nachmietern zeigen möchte. In diesen Ausnahmefällen gilt aber auch, dass der Vermieter sich mit den Mietern absprechen muß und eine Zeit vereinbaren, zu denen der Mieter auch zu Hause ist. Der Vermieter muß sich nach den Zeitvorgaben des Mieters richten. Ansonsten hat der Vermieter kein Recht, in die Wohnung des Mieters zu gehen. Während der Mietzeit bestimmt der Mieter selbst, wer Zutritt zur Wohnung hat. Der Mieter ist während der Mietzeit im Besitz der Wohnung. Das heißt, der Vermieter hat kein Recht auf einen Wohnungsschlüssel, auch nicht für Notfälle. Selbst dann nicht, wenn es im Mietvertrag so stehen sollte. Diese Klausel ist juristisch unwirksam. Der Mieter hat das Recht, andere von der Nutzung der Wohnung auszuschließen. (Alle Angaben ohne Gewähr) Lesen Sie auch: bankueberweisung-in-welcher-zeit-beim-empfaenger |
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