Tipps-Widerrufsrecht beim Online Kauf

Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, das heißt bei Online Geschäften/Käufen bedeutet, dass ein privater Käufer ohne Angabe von Gründen innerhalb der vorgegebenen Frist einen Kaufvertrag, der mit einem gewerblichen Verkäufer geschlossen wurde, wieder lösen kann. Zum Widerruf genügt einen formlose Widerrufs Erklärung in niedergeschriebener Form oder durch Rücksendung der gekauften Waren. Bei Fernabsatzverträgen werden Kaufverträge ohne die persönliche Unterschrift der Geschäftspartner abgeschlossen.
Das Widerrufsrecht ist vergleichbar mit dem Umtauschrecht im Offline Geschäft vor Ort. Da der Käufer bei einem Kauf per Internet, Telefon oder Post keine Möglichkeit hat, die Ware vor Ort oder im Geschäft anzufassen und zu prüfen, hat der Käufer das Recht auf Widerruf, wenn die Ware nicht seinen Vorstellungen entspricht.
Der Online Verkäufer muß auf eine korrekte Formulierung des Widerrufes achten. Ansonsten könnte der Käufer den Kaufvertrag bis Ultimo widerrufen.
Bei Produkten oder Waren, die für den Käufer persönlich angefertigt wurden, wie zum Beispiele Horoskope, gilt das Widerrufsrecht nicht. Auch bei verderblichen Waren und Zeitschriften gibt es kein Widerrufsrecht.
Der Verkäufer kann dem Online Kunden anstatt eines Widerrufsrechtes ein Umtauschrecht oder Rückgaberecht gewähren. In diesem Fall gilt der Kaufvertrag erst dann als gelöst, wenn der Kunde die Ware an der Online-Verkäufer zurückgeschickt hat. Die Versandkosten der Rücksendung muß der Verkäufer erstatten. Der Online Verkäufer sollte auf seiner Webseite auf das Widerrufsrecht/Rückgaberecht verweisen und einen entsprechenden Text mit dem Recht auf Widerruf/Rückgabe dem Kaufvertrag beilegen.
Es reicht nicht, wenn der Text auf Widerrufsbelehrung oder Rückgabe/Umtauschrecht nur auf der Webseite steht. Der Kunde muß die Widerrufsbelehrung in schriftlicher Form durch Brief, E-Mail oder Fax in die Hände bekommen.
Die Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen. Seit dem 11. Juni 2010 gilt diese 2wöchige Frist auch für Ebay-Händler. Bis zum 11. Juni 2010 hatte für Ebay-Händler noch 4 Wochen Frist Bestand. Dies ist jetzt geändert worden. So erhalten die Ebay-Händler nun die 2 Wochen Widerrufsfrist, die für alle anderen Online-Händler schon länger gilt.

Ein Online Geschäft kommt in dem Moment zustande, in dem die Ware versendet wird oder bei Ankunft der Ware beim Käufer.
Es reicht, wenn der Online Händler die Widerrufsbelehrung an die Kaufbestätigungsmail anhängt oder der versandten Ware beilegt.

Bei Ebay Verkäufen ist es so geregelt, dass der Kaufvertrag automatisch in dem Moment geschlossen wird, in dem die Auktionszeit der gebotenen Ware endet.
Der Käufer der Auktionsware muß laut Gesetz nach Vertragsabschluss, entweder am selben Tag oder längstens einen Tag später, in schriftlicher Form über das Recht auf Widerruf informiert werden.
In den automatisierten Bestätigungsmails, die Ebay nach Auktionsende versendet, ist der Text auf Widerruf automatisch mit verfasst.

Weist eine Ware Mängel auf, muß der Händler die Mängel beseitigen oder die Ware gegen ein unversehrtes Produkt umtauschen. Ab dem Kaufdatum gilt eine 2jährige Gewährleistungsfrist.
Sollten Sachschäden durch eigene Schuld entstanden sein, haftet der Händler dafür nicht, das heißt in diesem Fall besteht keine Gewährleistung durch den Verkäufer.
(Alle Angaben ohne Gewähr)

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