Welche Ansprüche hat ein Bahnkunde bei Zug Verspätungen
Wer mit der Bahn und dem Zug reist, weiß, dass eine Zugreise einerseits
bequemer als eine Autoreise sein kann. Dennoch beinhaltet eine Reise mit
der Bahn und dem Zug oftmals Verspätungen, Zugausfall und einiges mehr.
Seit Ende Juli 2009 gelten für Reisende mit der Bahn und dem Zug
neue Rechte.
Es gibt nun eine bundesweite gesetzliche Regelung für Ansprüche der
Bahnkunden bei Zugverspätungen.
Bei Verspätungen ab einer Stunde bekommt der Bahnkunde 25% des
Fahrpreises zurück. Bei Zugverspätungen ab zwei Stunden bekommt der
Zugreisende 50% des gezahlten Fahrpreises zurück.
Beim Fahrpreis-Erstattungsbetrag gibt es eine Bagatellgrenze von 4 Euro.
Das heißt, dass Fahrgäste, die ausschließlich im Nahverkehr unterwegs sind, wahrscheinlich keine Erstattung ihres Fahrpreises bekommen.
Bei einer Verspätung von 1-2 Stunden müßte der Fahrschein mindestens
16 Euro gekostet haben.
Es ist weiterhin möglich, bei Verspätungen in Alternativ Züge umzusteigen.
Wird das Reiseziel mit mindestens 20 Minuten Verspätung erreicht, können
evtl. auch höherwertige DB-Züge (etwa einen ICE) genutzt werden.
Die Fahrpreis Differenz für den höherwertigen Zug muß der Fahrgast erst mal
selbst bezahlen und dann eine Fahrpreiskostenerstattung stellen.
Es dürfen nicht alle Züge genutzt werden, zum Beispiel gibt es Ausnahmen
bei Nachtzügen und ICE-Sprintern.
Sicherheitshalber in solchen Fällen immer erst beim Schaffner erkundigen.
Wenn der Fahrgast sein Tagesziel nicht mehr vor Mitternacht erreicht, weil der letze Zug vor Mitternacht ausfällt oder der Zug in der Zeit von 0.00 bis
5.00 Uhr mindestens 1 Stunde Verspätung hatte, kann Taxikosten bis
zu einer Höhe zu 80 Euro von der Bahn zurückerstattet bekommen.
Auch die Kosten für eine evtl. Übernachtung im Hotel müßte die Bahn
zurückerstatten.
Bahnkunden, die Auskünfte bzgl. Zugverspätungen benötigen, können sich
entweder an das Bahnpersonal wenden oder an die neuen Servicecenter Fahrgastrechte.
Der Bahnkunde hat ein Anrecht auf die Auszahlung von Bargeld oder einer Überweisung, sofern das Fahrgastrechte Formular vollständig und korrekt
ausgefüllt mit einer Bestätigung des Zugbegleiters oder des Service Point
der Bahn vorgelegt wird.
Die Bahn kann die Fahrpreis-Kostenerstattung bei einer Zugverspätung
verweigern, wenn die Bahn die Verspätung nicht zu verantworten hat.
Das kann zum Beispiel bei Unfällen oder Selbstmorden auf der Zugstrecke
der Fall sein. Ebenso könnte schlechte Wetterbedingungen dazu zählen.
Wobei es bei schlechtem Wetter wahrscheinlich immer auf den
jeweiligen Einzelfall ankommt.
Das Fahrgast-Antragsformular ist hier www.fahrgastrechte.de erhältlich.
Hier kann die kostenlose Broschüre mit allen Informationen für den Fahrgast runtergeladen werden. http://www.bmelv.de/cae/servlet/contentblob/583894/publicationFile/
32660/Broschuere-Fahrgastrechte.pdf.
Die kostenlose Fahrgast Broschüre kann alternativ gegen Einsendung eines frankierten Rückumschlages bestellt werden bei:
Euro-Info-Verbraucher
Stichwort Fahrgastrechte
Rehfussplatz 11
77694 Kehl
Hier gehts weiter:
mobile-portale-fuer-das-handy.html ___________________________________________________________________
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