Wer hat Anspruch auf Bafög?
Wieviel Vermögen darf ein Bafög-Antragsteller besitzen ? Auf diese Fragen finden Sie auf den untenstehenden Links qualifizierte Antworten.
Ein Betrag von 5.200€ ist anrechnungsfrei. Ab dem Wintersemester 2008 kann ein Mini-Job bis zu einer Höhe von 400€ ausgeübt werden ohne das dieses Einkommen auf die Bafög-Zahlung angerechnet wird.
Ab dem 01. August 2008 wurden die Elternfreibeträge erhöht. Desweiteren ist der Förderungsbetrag von 585€ auf 643€ gestiegen.
Ab 2002 wird in NRW ein Datenabgleich vom Bundesamt für Finanzen durchgeführt. Die Daten werden der erteilten Freistellungsaufträge für Zinseinkünfte leitet die Unterlagen an die Bafög-Ämter und Studentenwerke weiter. Die Einkünfte sollten 100€ nicht überschreiten.
Eine Verurteilung zu einem Bußgeld, welches in 90 Tagessätzen gezahlt wird, führt zu einem Eintrag im Führungszeugnis. Einige Links zum Thema Bafög:
www.bafög-rechner.de/FAQ/BafoeG-Datenabgleich/
www.bafoeg-datenabgleich.de/
www.bafoeg.bmbf.de/
www.sozialleistungen.info/con/bafoeg/
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