Handy-Nutzung im Betrieb erlaubt?

Ist die private Handynutzung am Arbeitsplatz erlaubt?
Grundsätzlich darf der Chef die Handy-Nutzung im Betrieb verbieten.
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um das private Handy handelt oder das dienstliche Handy.
Private Handygespräche zählen zu den Privatangelegenheiten eines Arbeitnehmers.
Ein Handyverbot am Arbeitsplatz muß weder begründet noch der Betriebsrat gefragt werden.

Ausnahmefälle sind Notfälle oder Anlässe betrieblicher Natur.
Zum Beispiel darf der Mitarbeiter bei betriebsbedingten Überstunden seine Familie oder Freunde darüber per Firmentelefon oder Firmenhandy verständigen.
Auch, wenn es einen Notfall im privaten Bereich gibt, darf der Arbeitnehmer privat telefonieren.

Ein Urteil des LAG Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 6 TaBV 33/09) besagt, dass es zu den selbstverständlichen Pflichten eines Mitarbeiters gehört, während der Arbeitszeit von der aktiven und passiven Benutzung des Handys abzusehen.

Abmahnung vor Kündigung Auch wenn eine Firma die Handynutzung jahrelang erlaubt hat, darf der Arbeitgeber die private Nutzung des Handys per Dienstanweisung ab sofort verbieten.
So lautet die Rechtsprechung des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

Der Grundsatz gilt, das Arbeitnehmer generell private Tätigkeiten am Arbeitsplatz zu unterlassen haben. Das Verbot beziehe sich nur auf die Arbeitszeit nicht auf die Pausen. In den Pausen darf der Arbeitnehmer sein Handy zum Telefonieren und SMS schreiben benutzen.
Wie unterschiedlich allerdings verschiedene Arbeitsgerichte den privaten Einsatz von Handys während der Arbeitszeit sehen können, zeigen folgende Urteile:
Diensthandy: Hat ein Arbeitgeber einem Hubwagenfahrer ein Mobiltelefon zur Verfügung gestellt, muss dieser eine Kündigung hinnehmen wenn er dieses Handy im Urlaub für Private Zwecke gebraucht, bei Kosten von über 500 Euro.

Exzessives Telefonieren: Arbeitgeber dürfen Mitarbeitern nicht ohne weiteres kündigen, wenn sie das Diensthandy privat nutzen. Nur bei umfangreichen unerlaubt und heimlich geführten Telefonaten ist eine fristlose Kündigung angemessen.

Kündigung: Auch wenn ein Mitarbeiter einer Catering Firma in zwei Jahren insgesamt mehr als 16.000 private SMS geschrieben hat, darf ihn der Arbeitgeber nicht fristlos entlassen. Das gelte jedenfalls dann, wenn das Unternehmen direkt eingreift und den Mitarbeiter direkt vor die Tür setzt.

Letztlich kommt es wohl auf das jeweilige Unternehmen an, wie die Regeln zur privaten Handynutzung im Einzelnen aussehen.

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